Gerüstbauer

Angebot schreiben als Gerüstbauer – mit Beispiel und Preisen

21.07.2026 · 6 Min. Lesezeit

Ein Gerüstbau-Angebot unterscheidet sich in einem entscheidenden Punkt von den meisten anderen Handwerksangeboten: Es wird nicht nur eine Leistung, sondern auch ein Zeitraum verkauft. Das Gerüst steht nicht nur einmal – es steht für eine bestimmte Dauer, und diese Dauer muss im Angebot genauso klar geregelt sein wie die Fläche oder die Ausstattung. Dieser Beitrag zeigt, wie ein Gerüstbau-Angebot aufgebaut ist, welche Positionen hineingehören und rechnet ein konkretes Beispiel durch.

Die Besonderheit der Gerüstbau-Kalkulation

Anders als etwa bei einem Maler- oder Fliesenangebot, bei dem im Wesentlichen Fläche mal Preis gerechnet wird, setzt sich ein Gerüstbau-Angebot aus mehreren zeitlich unterschiedlichen Bausteinen zusammen:

  • Auf- und Abbau: Die Arbeitsleistung für das Errichten und spätere Abbauen des Gerüsts, in der Regel pro Quadratmeter Gerüstfläche berechnet.
  • Grundmiete: Die Mietgebühr für das Material über einen im Angebot festgelegten Basiszeitraum (häufig einige Wochen), ebenfalls pro Quadratmeter.
  • Verlängerungsmiete: Steht das Gerüst länger als im Angebot vorgesehen, fällt ein zusätzlicher Mietpreis pro Quadratmeter und Woche an – meist anteilig für die tatsächlich überschrittenen Wochen.

Wird einer dieser drei Bausteine im Angebot nicht klar benannt, entstehen fast zwangsläufig Diskussionen, sobald sich die Bauzeit verzögert – und das kommt auf der Baustelle regelmäßig vor.

Die Positionen im Detail

1. Gerüstfläche ermitteln. Die Grundlage jeder Kalkulation ist die Gerüstfläche in Quadratmetern, meist aus Fassadenlänge mal Fassadenhöhe berechnet. Vorsprünge, Erker oder Rundungen können die Fläche zusätzlich erhöhen.

2. Auf-/Abbau bepreisen. Dieser Posten deckt die reine Arbeitsleistung ab: Antransport, Montage, spätere Demontage und Abtransport. Er wird unabhängig davon fällig, wie lange das Gerüst am Ende steht.

3. Grundmiete inklusive Standzeit festlegen. Im Angebot sollte klar stehen, wie viele Wochen die Grundmiete abdeckt – zum Beispiel vier Wochen ab Fertigstellung. Diese Angabe ist der Dreh- und Angelpunkt für alles, was danach kommt.

4. Verlängerungsmiete einplanen. Bauverzögerungen sind im Gerüstbau eher die Regel als die Ausnahme. Ein Angebot, das die Verlängerungsmiete pro Quadratmeter und Woche von vornherein ausweist, verhindert, dass diese Mehrkosten erst nachträglich und ohne vertragliche Grundlage besprochen werden müssen.

5. Zubehör und Sonderpositionen ergänzen. Je nach Baustelle kommen weitere Positionen hinzu: Gerüsttreppen für den Zugang, Schutznetze oder Planen, Konsolen zur Verbreiterung an schwierigen Stellen, oder individuelle Sonderkonstruktionen etwa an Erkern.

Angebot für Gerüstbauer in 2 Minuten erstellen

Gerüstfläche, Standzeit und Mietpreise kalkulieren.

Jetzt kostenlos Angebot erstellen →

Beispielrechnung: Gerüst für eine 120 m² Fassade

Nehmen wir eine Fassade mit 24 m Länge und 5 m Höhe (120 m² Gerüstfläche). Die Grundmiete deckt 4 Wochen ab, die geplante Standzeit beträgt jedoch 6 Wochen. Zusätzlich wird eine Gerüsttreppe für den sicheren Zugang sowie vier Konsolen für einen vorspringenden Balkon benötigt.

Schritt 1 – Gerüstfläche:

PositionBerechnungErgebnis
Fassadenlänge24,00 m
Fassadenhöhe5,00 m
Gerüstfläche24 × 5 m120,00 m²

Schritt 2 – Verlängerungswochen:

PositionBerechnungErgebnis
Grundmiete umfasst4 Wochen
Geplante Standzeit6 Wochen
Verlängerung6 − 4 Wochen2 Wochen

Schritt 3 – Positionsliste im Angebot:

Pos.BezeichnungMengeEinheitEinzelpreisGesamtpreis
1Auf-/Abbau Gerüst120,009,50 €1.140,00 €
2Grundmiete (4 Wochen)120,004,50 €540,00 €
3Verlängerungsmiete (2 Wochen)120,001,20 €144,00 €
4Gerüsttreppe1Stück120,00 €120,00 €
5Konsolen4Stück25,00 €100,00 €

Zwischensumme (netto): 2.044,00 € · zzgl. 19 % USt.: 388,36 € · Gesamtbetrag: 2.432,36 €

Zeigt sich während der Standzeit, dass zusätzliche Wochen benötigt werden, lässt sich die Verlängerungsmiete direkt aus der bereits im Angebot festgelegten Wochenrate nachrechnen – ohne dass eine neue Preisverhandlung nötig wird.

Pflichtangaben im Gerüstbau-Angebot

Neben den gerüstbau-spezifischen Positionen sollte jedes Angebot die üblichen Grundangaben enthalten: Absenderdaten mit Anschrift und Kontakt, Empfängerdaten, eine fortlaufende Angebotsnummer, Datum und Gültigkeitsdauer, eine vollständige Positionsliste sowie einen Summenblock mit Netto-, Steuer- und Bruttobetrag. Bei der Umsatzsteuer gelten dieselben Regeln wie in anderen Gewerken – Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Zusätzlich gehört ins Gerüstbau-Angebot ein klarer Hinweis darauf, was passiert, wenn die tatsächliche Standzeit von der geplanten abweicht – sowohl nach oben als auch nach unten.

Häufige Fehler bei Gerüstbau-Angeboten

  • Standzeit nicht klar definiert. Fehlt die Angabe, ab wann die Grundmiete beginnt und wie viele Wochen sie umfasst, ist im Streitfall unklar, ab welchem Zeitpunkt Verlängerungsmiete berechnet werden darf.
  • Verlängerungsmiete fehlt komplett. Wird dieser Posten im Angebot nicht erwähnt, muss er nachträglich verhandelt werden – oft in einer Situation, in der der Kunde ohnehin schon unzufrieden mit der Verzögerung ist.
  • Auf- und Abbau nicht getrennt von der Miete ausgewiesen. Ein einziger Pauschalpreis für "das Gerüst" lässt sich später schwer aufschlüsseln, etwa wenn ein Teil vorzeitig endet.
  • Zubehör wird vergessen. Treppen, Netze oder Konsolen werden oft erst auf der Baustelle sichtbar benötigt und fehlen dann im ursprünglichen Angebot.
  • Kein Hinweis auf Zugänglichkeit und Aufstellfläche. Erschwerter Zugang, fehlender Platz für die Aufstellfläche oder notwendige Genehmigungen für öffentlichen Grund können den Aufwand erhöhen, ohne dass dies im Angebot berücksichtigt wurde.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann beginnt die Standzeit rechtlich zu laufen?

Das hängt von der vertraglichen Vereinbarung im jeweiligen Angebot ab, etwa ob der Zeitraum ab Fertigstellung des Aufbaus oder ab einem festen Kalenderdatum gezählt wird. Eine eindeutige Formulierung im Angebot beugt Missverständnissen vor.

Wie wird eine angefangene Verlängerungswoche berechnet?

Üblich ist es, angefangene Wochen auf eine volle Woche aufzurunden und entsprechend zu berechnen – diese Regelung sollte bereits im ursprünglichen Angebot festgehalten sein, damit sie später nicht neu verhandelt werden muss.

Sind Auf- und Abbau immer getrennt von der Miete zu sehen?

Ja, das ist die übliche Struktur: Auf-/Abbau ist eine einmalige Arbeitsleistung, während Grundmiete und Verlängerungsmiete den Zeitraum abdecken, in dem das Material auf der Baustelle steht.

Was passiert, wenn das Gerüst früher abgebaut werden kann als geplant?

Das regelt jedes Angebot individuell – manche Betriebe rechnen die Grundmiete unabhängig von der tatsächlichen Standzeit als Pauschale ab, andere erstatten anteilig. Eine klare Formulierung im Angebot verhindert auch hier spätere Unklarheiten.

Fazit

Ein Gerüstbau-Angebot ist erst dann vollständig, wenn Auf-/Abbau, Grundmiete inklusive Standzeit und Verlängerungsmiete klar voneinander getrennt und beziffert sind. Wer diese Struktur einmal sauber aufsetzt, hat auch bei Bauverzögerungen eine verlässliche Grundlage, statt kurzfristig über Zusatzkosten verhandeln zu müssen.

Angebot für Gerüstbauer in 2 Minuten erstellen

Gerüstfläche, Standzeit und Mietpreise kalkulieren.

Jetzt kostenlos Angebot erstellen →
AH

Das AngebotsHeld Team

Wir bauen Werkzeuge für Maler, Fliesenleger und Gerüstbauer im deutschsprachigen Raum.

Angebot schreiben als Gerüstbauer – mit Beispiel und Preisen – AngebotsHeld